costskosten

Das Honorar richtet sich nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Dringlichkeit des Auftrags 


 

Als Berechnungsgrundlage dient hierbei § 11 JVEG für Übersetzer und Dolmetscher. Übersetzungen werden in der Regel nach Zeilen abgerechnet, wobei eine Zeile aus 55 Zeichen inkl. Leerzeichen besteht.

Die Dolmetschertätigkeit wird üblicherweise nach Stunden vergütet. Auch hier haben Schwierigkeitsgrad sowie Art und Dauer des Einsatzes einen wesentlichen Einfluss auf die Preisgestaltung.

Für ein individuelles Kostenangebot bitte ich um Zusendung Ihrer Unterlagen per Email, Fax oder Post.